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ADRESSE Interessengemeinschaft AZ-Weinheim e.V. Hauptstraße 44 55232   Alzey KONTAKT Telefon: 06731 / 4 14 82 Mobil: E-Mail: info@ig-weinheim.de
WEB Homepage: www.ig-weinheim.de

WILLKOMMEN

Die Interessengemeinschaft AZ-Weinheim kurz IGW freut sich sehr über Ihren Besuch SIE WOHNEN IN WEINHEIM UND FÜHLEN SICH WOHL? SIE SIND DARAN INTERESSIERT DIE EINRICHTUNGEN IM ORT ZU UNTERSTÜTZEN BZW. NEUE MÖGLICHKEITEN ZU SCHAFFEN? SIE BEGRÜSSEN ES, WENN DAS KULTURELLE ANGEBOT ERWEITERT UND DADURCH AUCH DIE KOMMUNIKATION UNTEREINANDER GEFÖRDERT WIRD? DANN SCHAUEN SIE SICH UNSERE VORHABEN UND IDEEN AN………….

VORSTAND

Der Weg führt zum Ziel

Aus einem Projekt entsteht ein neuer Verein Einige    Monate    beschäftigte    sich    die   Arbeitsgruppe    "SWR1    Night    Fever Party"    mit    der    Vorbereitung    der    beliebten    Veranstaltung.    Dabei    wurde festgestellt,   dass   Weinheim   mehr   solcher   kulturellen   Highlights,   wie   z.   B. Musikbands,   Musicalaufführungen,   Comedy   oder   Theater   eine   Plattform bieten    könnte.        In    die    Überlegungen    wurde    als    Ziel    einbezogen,    das Dorfleben   zu   bereichern   und   gleichzeitig   Gewinne   zu   erwirtschaften,   die gemeinnützig   eins   zu   eins   direkt   dem   Ortsteil   zu   Gute   kommen   sollten. Eine    dringende    Notwendigkeit,    denn    wie    wir    alle    wissen,    sind    die öffentlichen    Kassen    mehr    als    geleert.    Für    Veranstaltungen    wie    die Weinheimer     Kerb     und     zusätzliche    Anschaffungen     steht     außer     dem Allernotwendigsten    kaum    Geld    zur    Verfügung.    Mit    der    Gründung    des Vereins    "Interessengemeinschaft   AZ    -    Weinheim    e.V."    kurz    "IGW"        am 13.05.2015,     wollen     wir     hier     entgegenwirken.     Wie     in     der     Satzung festgeschrieben,   wird   die   "IGW"   den   Ortsteil   Weinheim   insbesondere   bei der    Förderung    und    Erhaltung    des    dörflichen    Gemeinschaftslebens    und Brauchtums   und   der   Verschönerung   des   Ortsteils   finanziell   unterstützen, einmal   durch   die   Mitgliederbeiträge   und   zum   Anderen   durch   die   schon genannten   kulturellen   Veranstaltungen.   Zum   Selbstverständnis   des   Vereins gehört     die     garantierte     Mitgliedschaft     des/der     jeweils     amtierenden Ortsvorstehers(in)   im   Vorstand,   was   eine   enge   Zusammenarbeit   mit   der Ortsverwaltung   gewährleisten   soll.   Das   erste   Projekt   in   diesem   Jahr   war die Durchführung der SWR1 Party in der Riedbachhalle. In   der   Gründungsversammlung   wurde   Gernot   Loos   zum   1.   Vorsitzenden, zum   2.   Vorsitzenden   Daniel   Kramm,   zur   Schriftführerin   Sonja   Bloß   und   zum Kassierer   Uwe   Baldauf   gewählt.   Dem   erweiterten   Vorstand   gehören   an: Dieter     Bloß,     Michael     Baatsch     und     Uwe     Frey.     Die     Kassenprüfung übernehmen   Walter   Kramm   und   Martin   Baatsch.   Insgesamt   ein   schlagkräftiges   Team,   das   in   verschiedenen   Gremien   wie   Ortsbeirat,   der   Dorfzeitungsredaktion   “de- Schnauzer”, in der Männergruppe „Alde Schnauzer“, und einiges mehr, im Ort bereits ehrenamtlich tätig ist. Außerhalb   der   Durchführung   kultureller   Veranstaltungen   möchte   sich   die   IGW   als   Einzelprojekt   dem   "Alten   Wasserhaus"   auf   dem   Mandelberg   widmen.   Hierzu   ist geplant   das   Gelände   zu   entbuschen,   Sitzgelegenheiten   zu   errichten   und   die   Pflege   der   gesamten   Anlage   zu   übernehmen.   Seit   01.11.2015   ist   die   IGW   Pächter   der gesamten Anlage. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an eines der Vorstandsmitglieder.

Entwicklung

Gernot Loos

Uwe Baldauf

Daniel Kramm

Michael Baatsch

Sonja Bloß

Uwe Frey

Dieter Bloß

In   der   Jahreshauptversammlung   am   15.03.2016   beschließen   die   Mitglieder der    IGW,    die    Gründung    einer    Abteilung    „Alde    Schnauzer“.    Die    „Alden Schnauzer“   sind   eigentlich   kein   Verein.   Alle   Arbeiten   werden   ehrenamtlich durchgeführt.   Unter   anderem   wird   von   deren   Mitgliedern   der   „Weinausschank auf   dem   Dorfplatz"   organisiert   und   durchgeführt.   Um   eine   ordnungsgemäße steuerliche    Abrechnung    der    Einnahmen    vornehmen    zu    können,    war    die Gründung   eines   eigenen   Vereins   bzw.   die   Eingliederung   in   einen   bereits bestehenden Verein zwingend erforderlich. Die   Geschichte   „Die   Alde   Schnauzer“   begann   im   September   2014,   beim Männerfrühschoppen   am   Kerbemontag.      Der   neu   gewählte   Ortsvorsteher Uwe    Frey    bat    erstmals    die    rüstigen    Rentner    zu    einem    wiederkehrenden Treffen.   Er   appellierte   dabei,   sich   zum   Wohle   der   Gemeinde   Weinheim   zu engagieren.   Sein Appell   blieb   nicht   ungehört.   Es   fanden   sich   viele,   insgesamt 18   Bürger,   die   sich   durchaus   tatkräftig   für   die   Gemeinde   einsetzen   wollten. Beim     ersten    Treffen     gaben     sie     sich     bereits     den     Namen:     „Die    Alde Schnauzer“.    Bei    einer    Ortsbegehung    wurden    gemeinsam    die    Projekte festgelegt, denen man sich annehmen wollte. Zwar   mangelt   es   einzelnen   Teammitgliedern   nicht   an   Lebensjahren,   dafür bringen    sie    jedoch    reichlich    Lebenserfahrung    und    eine    gehörige    Portion Können   mit.   Damit   und   mit   viel   Kreativität   leisteten   sie   für   das Allgemeinwohl bereits   in   kürzester   Zeit   sehr   viel.   Quer   durch   Weinheim   sind   die   Früchte   ihrer Arbeit   zu   erkennen.   Im   Vorstand   der   IGW   ist   die Abteilung   „Die Alde   Schnauzer“   immer mit zwei Vertretern vertreten. Die Stellvertreter der Abteilung werden durch ihre Mitglieder gewählt. Kontaktaufnahme mit den „Alde Schnauzer“ alde-schnauzer@ig-weinheim.de

Der Verein wird erweitert

Die „Alde Schnauzer“ bilden eigene Abteilung in der IGW
Sonja Bloß 1. Vorsitzende Geb. 1959 in Mauchenheim, Sekretärin  und Familienmanagerin, Ehrenamtlich tätig als Redaktionsmitglied im „de-schnauzer“ Team, derzeit aktiv beteiligt am Neuaufbau „Silberschnauzer Ü63“  
Sonja Bloß Schriftführerin In Personalunion bis zur Mitgliederversammlung 2020/21.
Uwe Baldauf Kassierer Geboren im Mai 1957 in Alzey, verheiratet. Polizeibeamter in Alzey, eingesetzt im Bezirksdienst für die Stadt Alzey und die Stadtteile. Seit 2014 ehrenamtlich tätig als Mitglied im Ortsbeirat Alzey-Weinheim und Vertreter des amtierenden Ortsvorstehers.  
Renate Baldauf Beisitzerin Geboren 1953 in Alzey. Oma und Rentnerin
Dieter Bloß Beisitzer Geb. 1958 in Weinheim, gelernter Elektriker, tätig bei der Energieversorgung Alzey. Seit 35 Jahren ehrenamtliches Mitglied des Ortsbeirates, Derzeit aktiv beim Aufbau eines Weinheimer Museums.
Joachim Abel „Alde Schnauzer“ Geboren 1953. Von Beruf Kfz.-Meister. Seit 1983 Bankangestellter und zuletzt im IT Bereich tätig. Seit 01.Dezmber 2015 Rentner und seit Anfang bei den „Alde Schnauzer“.
Karl-Heinz Birkenstock „Alde Schnauzer“ Geboren am 22.April 1950. Beruf Radio- und Fernsehtechniker. Selbstständig und seit 1982 mit Zentralwerkstatt. Mitbegründer der Gruppe Pro Weinheim. Aufbau der Weinkirche.  Seit Anfang bei den „Alde Schnauzer“.
Uwe Frey Beisitzer Geboren am 25.Februar 1955. Von 1961 - 1969 Grund - und Hauptschule Weinheim. Ausbildung zum Betonstein und Terrazzohersteller im elterlichen Betrieb. Meisterprüfung 1981. Danach Geschäftsführer der Willy Frey GmbH. Vorsitzender des KMV Weinhein seit 1992. In verschiedenen Gremien der kath. Kirchengemeinde St.Gallus aktiv. 2014 am 25. Mai Wahl zum Ortsvorsteher. Familienstand: Verheiratet, 3 Kinder und 5 Enkel.

Gemeinsam stark für Weinheim

Möchten Sie die in der Vereinssatzung festgeschriebenen Ziele und das Engagement der IGW unterstützen? Dann würden wir uns sehr über eine aktive oder auch passive Mitgliedschaft in unserem Verein freuen. Mit nur 12,00 €/Jahr Mitgliedsbeitrag können Sie schon helfen, großes für Weinheim zu bewirken. Wie bereits erwähnt, jeder Euro kommt dem Ort und damit allen Bürgern zu gute.

Vereinssatzung

§ 1 (Name und Sitz)

Der Verein führt den Namen "Interessengemeinschaft AZ - Weinheim" e.V. Der Sitz des Vereins ist: Hauptstraße 44, 55232 Alzey - Weinheim. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 (Geschäftsjahr)

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 (Zweck des Vereins)

Der Verein ist ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein von Bürger/innen des Stadtteils Alzey-Weinheim sowie Personen, die sich den Belangen dieses Stadtteiles verbunden fühlen. Die Satzungszwecke sind: 1. Die Förderung von Kunst und Kultur. Dies wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung kultureller Veranstaltungen wie z. Bsp.  Musik- und Comedyveranstaltungen, Konzerte, Theateraufführungen oder Lesungen. 2. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde. Dies wird verwirklicht insbesondere durch finanzielle Unterstützung beim Aufbau und der Unterhaltung des Dorfmuseums. 3. Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Dies wird verwirklicht insbesondere durch finanzielle Unterstützung beim Aufbau und der Unterhaltung eines Jugendraumes, sowie durch finanzielle Unterstützung beim Aufbau und der Unterhaltung eines Mehrgenerationenraumes. 4. Die Förderung der Denkmalpflege:  Dies wird verwirklicht insbesondere durch die Patenschaft und Pflege für das "Alte Wasserhaus" auf dem Mandelberg

§ 4 (Gemeinnützigkeit, Mittelverwendung)

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 (Erwerb der Mitgliedschaft)

Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet. Dem Aufnahmegesuch eines finanzkräftigen Bewerbers wird nicht stattgegeben, wenn zu befürchten ist, dass durch seine Mitgliedschaft die ideelle Tätigkeit der übrigen Mitglieder des Vereins herabgesetzt würde. Die Mitgliedschaft kann aktiv oder fördernd sein. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag Personen, die sich in besonderer Art und Weise um den Verein verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern erklären. Auch die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden ist möglich. Hierzu bedarf es der 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung.

§ 6 (Beendigung der Mitgliedschaft)

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

§ 7 (Beiträge)

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes vorgeschlagen und beschlossen. Die Beiträge sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten und zwar zum Zeitpunkt des Beitritts in den Verein und fortlaufend im Abstand von jeweils 365 Kalendertagen. Aus besonderen Gründen kann der Vorstand eine Beitragsermäßigung bzw. eine Beitragsbefreiung für einzelne Mitglieder beschließen.

§ 8 (Organe des Vereins)

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung der Vorstand Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand gemäß § 26 BGB und einem erweiterten Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden zweiten Vorsitzenden Schriftführer Kassierer Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, nach § 26 BGB, vertreten den Verein gemeinsam.  Der erweiterte Vorstand besteht aus Die Anzahl der Beisitzer/Beisitzerinnen kann zwischen ein und sechs Mitgliedern betragen. Die genaue Anzahl wird von der Mitgliederversammlung für die jeweilige Amtsperiode festgelegt. zusätzlich aus je zwei gewählten Stellvertretern einer Abteilung Der jeweils amtierende Ortsvorsteher erhält einen Sitz im erweiterten Vorstand ohne Stimmrecht ( kooptiert ). Er kann jedoch auf Wunsch durch Wahl,  von der Mitgliederversammlung,  in den erweiterten Vorstand mit Stimmrecht gewählt werden,  vorausgesetzt er ist auch Mitglied im Verein.

§ 9 (Mitgliederversammlung)

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfern/innen Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung,

Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über

Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie

weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem

Gesetz ergeben. Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine

ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt per E-Mail.  Mitglieder, die keine E-Mail-Adresse haben, werden per Brief eingeladen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte, dem Verein bekannt gegebene E-Mail-Adresse bzw. Anschrift gerichtet war. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis zum angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden. Ein persönlich anwesendes Mitglied darf maximal drei Fremdstimmen vertreten. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 10 (Vorstand)

Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Er wird mit einfacher Mehrheit für die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann der Vorstand ein weiteres Mitglied des Vereins mit der kommissarischen Wahrnehmung der Geschäfte bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung betrauen. Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand. § 11 (Kassenprüfung)  Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer. Die Amtszeit wird der Legislaturperiode des von der Mitgliedschaft gewählten Vorstandes angepasst. Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied des Vorstands sein. Wiederwahl ist zulässig.
§ 12 (Abteilungen)  1. Der Verein gliedert sich in Abteilungen. Neue Abteilungen können mit Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes gebildet werden. 2. Die Abteilungen sollen sich an den Veranstaltungen des Vereins beteiligen. Bei Bedarf haben sie ihren Beitrag zur Aufgabenerfüllung des Gesamtvereins zu leisten. 3. Jede Abteilung wird durch zwei Stellvertreter im Vorstand vertreten 4. Die Stellvertreter einer Abteilung müssen vom geschäftsführenden Vorstand bestätigt werden. 5. Ist die Funktion eines Stellvertreters einer Abteilung unbesetzt, so kann der geschäftsführende Vorstand eine entsprechende kommissarische Besetzung vornehmen. Diese bleibt so lange im Amt, bis eine Neubesetzung in einer Abteilungsversammlung erfolgt. 6. Die Stellvertreter einer Abteilung werden durch ihre Mitglieder gewählt. Wahlberechtigt sind ausschließlich Mitglieder der IGW. Eine Niederschrift über die Wahl der Stellvertreter ist beim Vorstand einzureichen.  7. Die Abteilungen können im Rahmen dieser Satzung eine Abteilungsordnung beschließen. Sie wird von der Abteilungsversammlung beschlossen und bedarf der Genehmigung durch den geschäftsführenden Vorstand. Gleiches gilt für bestehende Abteilungsordnungen. Soweit Abteilungsordnungen nicht oder nur teilweise im Einklang mit der Satzung stehen, sind sie im Ganzen nichtig. 8. Abteilungen besitzen kein eigenständiges Vermögen und/oder Eigentum und können dieses auch nicht erwerben oder durch entsprechende Mittelverwendung bilden. Die Abteilungen sind berechtigt, den ihnen vom geschäftsführenden Vorstand zugebilligten Etat sowie eventuelle Sonderbeiträge in eigener Verantwortung zu verwalten. Spenden oder sonstige Finanzmittel, die zweckgebunden für eine Abteilung bestimmt sind, fließen der Abteilung in voller Höhe zu.

§ 13 (Auflösung des Vereins)

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes – soweit dadurch die Gemeinnützigkeit verloren geht - fällt das Vermögen des Vereins primär an: Hospizverein Dasein e.V. Alzey Kreuznacher Str. 7 - 9 55232 Alzey oder dem rechtlichen Nachfolger der/die es nur für gemeinnützige Zwecke verwenden darf. Alzey - Weinheim, den 15.03.2016
Satzung der Interessengemeinschaft Weinheim          ( Stand 15.03.2016 )

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Mitgliedsantrag    ( Muster ) Interessengemeinschaft AZ -  Weinheim e.V. Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschieden haben, der Interessengemeinschaft AZ - Weinheim e.V. beizutreten. Dazu müssen Sie bitte noch das folgende Formular vollständig ausfüllen.    PERSONENDATEN Name: Vorname:   Straße:           Nr.: PLZ:           Ort:   Telefon:           Mobiltelefon: E-Mail:    MITGLIEDSBEITRAG:       ( bitte ankreuzen / ggf. ausfüllen ) Geburtsdatum: Normalbeitrag 12,00 € / Jahr             ( Stand 05 / 2015 ) freiwilliger Beitrag     ____________     €/Jahr Zahlungsweise     Lastschrifteinzug:       Hiermit ermächtige ich die Interessengemeinschaft AZ - Weinheim e.V. den Jahresbeitrag jährlich im Voraus zu Lasten meines Kontos bis auf Widerruf einzuziehen:   (Entweder Kto.Nr. / Blz. oder IBAN / BIC) Kontonummer: ____________________________________________ Bankleitzahl: ____________________________________________ Kreditinstitut: ____________________________________________ IBAN: ____________________________________________ BIC: ____________________________________________ _________________________   ____________________ _____________________ Ort, Datum                 Unterschrift Kontoinhaber Kontoinhaber (Druckbuchstaben) Beitrittserklärung Mit   dieser   Erklärung   trete   ich   der   Interessengemeinschaft   AZ   -    Weinheim   e.V.    bei.   Durch   den   Beitritt   entstehen   gegenüber   der   Interessengemeinschaft   AZ   -   Weinheim   e.V.   keinerlei   finanzielle, materielle   sowie   sonstige   Forderungsansprüche.   Die   Mitgliedschaft   kann   jederzeit   ohne   Fristeinhaltung   gekündigt   werden.   Eine   Rückerstattung   von   bereits   gezahlten   Beträgen   ist   nicht möglich. Der Vorstand der Interessengemeinschaft AZ - Weinheim e.V. behält sich das Recht vor, Mitglieder in begründeten Ausnahmefällen auszuschließen. _____________________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift  (Bei Minderjährigen: Unterschrift des Erziehungsberechtigten) Interessengemeinschaft AZ - Weinheim e.V. Tel.   06731 / 4 14 82 Bankverbindung: Bankenname:  Volksbank Alzey-Worms eG Hauptstraße 44 Mobil: IBAN:    DE17 5509 1200 0025 5830 00 55232   Alzey BIC:    GENODE61AZY
Unten sehen Sie ein Muster des Mitgliedsantrages. Mitglied werden ist ganz einfach. Klicken Sie auf neben stehendes Symbol, drucken Sie das Formular aus und senden Sie es anschließend ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse: Interessengemeinschaft AZ- Weinheim e.V. Hauptstraße 44 55232 Alzey Sie können den Antrag auch gerne bei einem unserer Vorstandsmitglieder persönlich abgeben. Noch einfacher, Sie füllen den Antrag vollständig aus, unterschreiben ihn, scannen ihn ein und senden uns den Antrag als PDF-Datei per eMail an folgende Mailadressse: info@ig-weinheim.de Wir würden uns sehr über Ihre Unterstützung freuen! Jeder Cent kommt Weinheim und seinen Bürger/innen zu gute. Eine Datenschutzerklärung nach DSGVO zur Mitgliedschaft steht im Moment leider noch nicht online zur Verfügung, ist aber in Arbeit. Was den Datenschutz bei der IGW betrifft, können Sie sich vorab schon einmal auf unserer Datenschutzseite (diese bezieht sich auf die Nutzung unserer Internetseite) ansehen. Genau so ernst nehmen wir natürlich auch den Datenschutz bezogen auf unsere Mitglieder.

Mitgliedschaft

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Michael Baatsch 2. Vorsitzender Geboren am 06.04.1964 in Weinheim. Gelernter Energieanlagenelektroniker, seit 1996 Elektrotechniker Fachrichtung Energietechnik. Ehrenamtlich tätig im Vorstand bei Pro Weinheim von 2001 bis 2011. Ehrenamtlich tätig im Verwaltungsrat der kath. Kirchengemeinde St. Gallus in Weinheim. Gründungsmitglied des Narren-Club Weinheim.  Seit 2004 ehrenamtlich  tätig als Mitglied im Ortsbeirat Alzey - Weinheim.

Vorstand Vereinsgründung 13.05.2015

iG Interessengemeinschaft AZ-Weinheim e.V. w